Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) von Aquila
Aquila Clothing GbR
Felix Nübel und David Hagemann
Rheinstraße 32, 76275 Ettlingen
E-Mail: info@aquilaclothing.com
I. Geltungsbereich
II.Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer
I. Geltungsbereich (1) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Aquila Felix Nübel (nachfolgend "Aquila") und ihren Kunden für die Lieferung von Waren und sonstigen Dienstleistungen.
(2) Von nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer.
II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
II. 1. Zustandekommen des Vertrages
Die Präsentation der Waren im Internetshop stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Sie werden hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
Durch Anklicken des Button "In den Warenkorb" legen Sie das von Ihnen ausgesuchte Produkt in den Warenkorb. Durch Anklicken des Buttons "Zur Kasse" gelangen Sie zur Anmeldung. Dort geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und haben vor dem Anklicken des finalen Bestellbuttons "Kaufen" die Möglichkeit, ihre Angaben zu überprüfen und etwaige Eingabefehler zu entdecken und ggf. zu berichtigen.
Durch das Anklicken des finalen Bestellbuttons "Kaufen" geben Sie ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Warenkorbübersicht aufgelisteten Artikel ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennen Sie auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit uns allein maßgeblich an.
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bestellung durch Versenden einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes dar. Sie dient lediglich Ihrer Information, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt unverzüglich (im Regelfall innerhalb 1-2 Tagen) nach Abgabe des Angebotes durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail, Fax oder Brief.
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird durch uns nicht gespeichert. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Durch die "Speichern"-Funktion Ihres Browsers haben Sie ferner die Möglichkeit, den Vertragstext auf Ihrem Computer abzuspeichern.
II. 2. Fälligkeit und Aufrechnung (a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. (b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
II. 3. Lieferung (a) Lieferungen erfolgen zu den auf den Produktseiten genannten Konditionen. Soweit nicht anders angegeben, erfolgen Lieferungen in normalen Fällen innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang. Ein garantiertes Lieferdatum können wir nicht aussprechen, da wir von unseren Lieferanten abhängig sind. (b) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Weltweite Lieferungen können von der Dauer der Lieferung abweichen.
II. 4. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Aquila Clothing GbR
Felix Nübel und David Hagemann
Rheinstraße 32, 76275 Ettlingen
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Rücksendekosten
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
II. 5. Mängelhaftung (a) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware. (b) Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Aquila oder deren Erfüllungsgehilfen und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
II. 6. Eigentumsvorbehaltssicherung (a) Aquila behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. (b) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache pfleglich zu behandeln; bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
II. 7. Datenschutz (a) Zur Auftragsabwicklung speichert Aquila die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. (b) Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an:
Aquila Clothing GbR
Felix Nübel und David Hagemann
Rheinstraße 32, 76275 Ettlingen
widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
II. 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort (a) Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz von Aquila Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. (b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
III. Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen für Unternehmer
III. 1. Angebot und Angebotsunterlagen (a) Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von Aquila schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn Aquila in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. (b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten. Die Darstellung des Sortiments von Aquila auf Internetseiten, in Katalogen oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar. (c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware / Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Aquila das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar. (d) Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3-7Werktagen nach Eingang der Bestellung. Aquila ist berechtigt, das Angebot innerhalb von vier Wochen anzunehmen. (e) Vorstehende Auftragsregelungen gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die gesonderten AGB und die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers. (f) Aquila behält sich vor, eine gegenüber dem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern / zu leisten.
III. 2. Fälligkeit und Aufrechnung (a) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. (b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Aquila anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (c) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
III. 3. Lieferzeit (a) Der Beginn der von angegebener Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. (b) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Aquila berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. (d) Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist. (e) Aquila haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. (f) Aquila haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Aquila zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist Aquila zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von Aquila zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von Aquila auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (g)Aquila haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Aquila zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (h) Im Übrigen haftet Aquila im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. (i) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
III. 4. Gefahrenübergang und Verpackungskosten (a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. (b) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. III. 5. Mängelhaftung (a) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Aquila nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist Aquila verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Im Falle des Rücktritts berechnet sich der Wertersatz für Nutzungsvorteile anhand der zeitanteiligen linearen Wertminderung. (d) Aquila haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Aquila beruhen. Soweit Aquila keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (e) Aquila haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (g) Für den Verlust von Daten haftet Aquila nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. (h) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. (i) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. (j) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. III. 6. Gesamthaftung (a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter
III. 5. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt. (b) Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. (c) Soweit die Schadensersatzhaftung Aquila gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Aquila
III. 6. Eigentumsvorbehaltssicherung (a) Aquila behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Aquila berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Aquila liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Aquila ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. (b) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Aquila unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Aquila Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Aquila die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall. (d) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Aquila jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmeroder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Aquila, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Aquila verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Aquila verlangen, dass der Kunde Aquila die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. (e) Die Verarbeitung oder ob liegt Aquila.
III. 7. Datenschutz (a) Zur Auftragsabwicklung speichert Aquila die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. (b) Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden. Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an:
Aquila Clothing GbR
Felix Nübel und David Hagemann
Rheinstraße 32, 76275 Ettlingen
, widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.
III. 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort (a) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Aquila Gerichtsstand; Aquila ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
III. 9. Hinweis zu unseren verkauften Produkten.
Wir benutzten zum Bedrucken unserer Kleidungsstücke umweltschonende Farben, welche vor dem ersten Waschen einen Essig ähnlichen Geruch haben.
Die Produkte dürfen erst 5 Tage nach erhalt gewaschen werden, da man sonst die Gefahr eingeht, bedrucket Flächen zu beschädigen. Alle anderen Pflegehinweise entnehmen Sie bitte von der jeweiligen Produktseite, dem Mitgeliefertem Flyer oder am Besten von den Pflegehinweisen im / am Produkt selber.